Projekt LOTSE - Angebot anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX

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Fragst du dich gerade, wie es nach der Schule weitergeht? Du hast noch keine genaue Vorstellung? Dann ist unser Projekt LOTSE (nach §60 SGB IX) …

Lernen – Orientieren – Teilhaben – Stärken – Entfalten

… vielleicht eine Möglichkeit für dich. Interessierst du dich z.B. für die Bereiche Metall, Büro, Hauswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie und suchst nach einer Alternative zu den bisherigen Angeboten? Wir bilden Menschen mit Behinderung in diesen Berufsfeldern aus. Du profitierst von unseren langjährigen Erfahrungen und erhältst unsere individuelle Unterstützung. Einige Projektbausteine sind z.B. …

  • ein Schnupperpraktikum
  • das Kennenlernen des Berufsfeldes
  • die Teilnahme am Berufsbildungsbereich
  • und der Erwerb von anerkannten Qualifizierungsbausteinen

An unserem Projekt kannst du in Dresden, Bautzen, Hoyerswerda oder Schönbach teilnehmen. Hier die wichtigsten Kontaktdaten für dich…

 

Bildungsstätte Dresden
01129 Dresden, Großenhainer Straße 130/132

Deine Ansprechpartnerin für Dresden:
Corinna Fischer, Telefon 0151 53865700 oder 0351 85008213
fischer.co@gesa-ag.de

Bildungsstätte Bautzen
02625 Bautzen, Wilthener Straße 32
Bildungsstätte Hoyerswerda
02977 Hoyerswerda, Johann-Sebastian-Bach-Straße 13
Bildungsstätte Schönbach

02708 Schönbach, Beiersdorfer Str. 1

Deine Ansprechpartnerin für Bautzen, Hoyerswerda und Schönbach:
Denise Richter, Telefon 01578 1516242 oder 03591 358696
richter.de@gesa-ag.de

Gerne vereinbaren wir einen Termin für ein persönliches Gespräch. Wenn du möchtest, kannst du natürlich eine Begleitung wie zum Beispiel deine Eltern mitbringen.

Übrigens: Falls du dich für eine Fachpraktikerausbildung z.B. in den Bereichen Hauswirtschaft und Küche interessierst, dann geht das bei uns auch. Hier weitere Informationen.

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und Beschäftigung in der WfbM geschaffen.

Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beratungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden. Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals und räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig für die unterschiedlichen Leistungen sind, die in der WfbM erbracht werden, z.B. die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.

Kontakt

Großenhainer Str. 130/132
01129 Dresden

Tel: 0351 85008-800
Fax: 0351 85008-809

dresden@asg-sachsen.de